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Vereinsverbote nach 1849

zuletzt aktualisiert: 11.05.2007

Politische Vereine wurden in den meisten deutschen Ländern nach 1849 verboten. Im Juli 1854 folgte auch auf Bundesebene die Verabschiedung von „Maßregeln zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bund“. Politische Vereine, wenn sie überhaupt zugelassen wurden, unterlagen einer sehr strengen Überwachung. Gleichdenkende Abgeordnete nutzten allerdings weiterhin die Möglichkeit, sich in den Parlamenten in Fraktionen zu gruppieren.


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